Rechtliches
Reglement & Ausschreibung
21. AvD Rund um Berlin-Classic
vom 08.-09. Mai 2026
Das Reglement der Oldtimer Rallye ist das Herzstück unserer Veranstaltung und stellt sicher, dass alle Teilnehmer gleichberechtigt und fair um den Sieg kämpfen können. Von der Fahrzeugzulassung über die Sicherheitsvorschriften bis hin zu den speziellen Wertungsprüfungen bieten wir klare Richtlinien, die den reibungslosen Ablauf der Rallye garantieren.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten und damit zur positiven Atmosphäre der Rallye beizutragen.
1. Veranstalter
1.1 Beschreibung der Veranstaltung
Die RUND UM BERLIN-CLASSIC ist eine Gleichmäßigkeits- und Zuverlässigkeitsfahrt für historische Automobile. Auf der gesamten Strecke gelten die Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung sowie der Straßenverkehrszulassung (StVO) und die Auflagen der genehmigenden Behörden. Auf die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren, wird ausdrücklich hingewiesen. Der aktuelle Zeitplan der Veranstaltung wird auf der Webseite www.rundumberlin-classic.de unter Teilnehmer – Strecke Zeitplan und mit der Vergabe der Startnummer sowie der Anmeldezeit mitgeteilt.
Die voraussichtliche Gesamtlänge der Strecke beträgt rund ca. 420 Kilometer, verteilt auf zwei Tage. Dabei besteht die Strecke aus 80 % Asphalt und 20 % Kopfsteinpflaster.
Offizielle Mitteilungen des Veranstalters und Änderungen einzelner Punkte dieses Reglements werden während der Veranstaltung als Bulletin im Organisationsbüro bzw. am Etappenstart ausgehängt / ausgegeben.
2. Teilnahmeberechtigung / Klasseneinteilung
Zur Teilnahme zugelassen sind ausgeschriebene historische Kraftfahrzeuge bis Baujahr 2004 bzw. Youngtimer / Sonderfahrzeuge nach Rücksprache und Freigabe durch den Veranstalter max. 10 % vom Teilnehmerfeld. Die Anzahl der Fahrzeuge ist auf maximal 75 Fahrzeuge begrenzt. Die Fahrzeuge müssen, entsprechend ihres Herkunftslandes, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder mit einem Tageskennzeichen fahren dürfen. Zugelassen sind auch Fahrzeuge mit einem roten „07er“ – Oldtimerkennzeichen bzw. vergleichbare Kennzeichen im Ausland. Die Fahrer der jeweiligen Fahrzeuge müssen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und diese bei der Dokumentenprüfung nachweisen. Entsprechend der Sitzplätze können Fahrzeuge mit mehreren Personen besetzt sein, diese müssen den Veranstalter mit der Nennung benannt werden.
Das Starterfeld wird in 5 Klassen eingeteilt:
Personenkraftwagen (3 und 4 Räder)
Klasse 1: bis einschließlich Baujahr 1900 – 1949
Klasse 2: bis einschließlich Baujahr 1950 – 1965
Klasse 3: bis einschließlich Baujahr 1966 – 1979
Klasse 4: bis einschließlich Baujahr 1980 – 1994 30 Jahre Oldtimergrenze
Klasse 5: bis einschließlich Baujahr 1994 – 2004 Youngtimer* / Sonderfahrzeuge
Die Teilnahme von historischen Motorrädern und Gespannen ist möglich und auch erwünscht. Wir bitten um gesonderte Kontaktaufnahme. Der Veranstalter behält sich eine Änderung der Klasseneinteilung vor.
* Der Veranstalter lässt nur 10 % des Gesamtfeldes in dieser Klasse zu. Entscheidend sind dabei die Reihenfolge der Anmeldung sowie die Auswahl des Fahrzeugs.
Der Veranstalter behält sich ggf. eine finale Einteilung der Klassen (z.B. Zusammenlegen von Klassen) vor.
2.3 Zugelassene Teilnehmer-Teams
Ein Team besteht aus einem Fahrer (1. Fahrer) und einem Beifahrer (2. Fahrer) gemäß der eingereichten Anmeldung. Ein Wechsel zwischen beiden während der Veranstaltung ist zulässig, sofern beide im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Fahrzeugführer muss im Besitz eines in Deutschland anerkannten, gültigen Führerscheins sein. Die Überprüfung der Fahrerlaubnis erfolgt im Rahmen der Dokumentenabnahme. Ohne gültigen Führerschein ist eine Teilnahme als Fahrzeugführer nicht gestattet.
Ein Fahrzeugwechsel ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vor Beginn oder während der Veranstaltung schriftlich oder per E-Mail dem ORGA-Büro mitgeteilt und von diesem bestätigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder Genehmigung, kann die Teilnahme verweigert oder eine Wertung ausgeschlossen werden.
2.4 Startreihenfolge
Der Veranstalter teilt den Teams eine Startnummer zu. Die Startnummernvergabe erfolgt nach Baujahr (Klasse 1 bis 5).
Der Veranstalter behält sich vor, besonders leistungsschwache Fahrzeuge in einem extra Zeitfenster (z.B.: fünf Minuten vor dem offiziellen Start) einzureihen und zu starten.
3. Nennung / Nenngeld / Stornierung
Die Nennungen zur RUND UM BERLIN-CLASSIC müssen unter Verwendung des offiziellen Nennformulars bis spätestens 15. März 2026 erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels, das Empfangsdatum beim Faxgerät oder der Eingang der E-Mail beim Veranstalter.
Mit Abgabe der Nennung erkennt das Team das Reglement, die Teilnahme- und Haftungsbestimmungen sowie alle bis zum Veranstaltungsbeginn ergänzend erlassenen Durchführungsbestimmungen als verbindlich an.
Die Nennung erfolgt ausschließlich digital über die Webseite www.rundumberlin-classic.de unter Anmeldung bzw. Nennformular.
Das Nenngeld beträgt bis zum Nennungsschluss am 15. März 2026 965,00 € (inkl. 19 % MwSt.) pro Fahrzeug (einschließlich Fahrer und Beifahrer).
Für jeden weiteren Mitfahrer werden 379,00 €, für Kinder bis 16 Jahre 195,00 € berechnet. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr nehmen kostenfrei teil.
Nach dem Nennungsschluss erhöht sich das Nenngeld um 100,00 €.
Das Nenngeld ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Nennung per Scheck oder Banküberweisung auf das angegebene Konto des Veranstalters zu entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob vom Teilnehmer eine Rechnung angefordert wird. Die angeforderte Rechnung wird nach Zahlungseingang zugestellt. Mit Abgabe der Nennung wird die Anmeldung kostenpflichtig und verbindlich.
Für Überweisungen, die bis zum 31. Januar 2026 auf dem Konto des Veranstalters eingehen, wird ein Frühbucherrabatt von 10 % auf das Nenngeld gewährt. Mitglieder des Großherzoglich Mecklenburgischen Automobil-Clubs (GM-AC) erhalten einen gesonderten Mitgliederrabatt gemäß den jeweils gültigen Vereinsrichtlinien.
Überweisungen bitte auf folgendes Konto:
Mecklenburgischer Automobilklub
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN:DE58 1405 2000 1660 0695 36
BIC: NOLADE21LWL
Verwendungszweck: 21.RuB-Classic Nennung
Sollte das Nenngeld nicht innerhalb dieser Frist vollständig eingegangen sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine Verzugsgebühr in Höhe von 25,00 € zu erheben oder die Nennung ohne weitere Benachrichtigung zu streichen. Nennungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang des Nenngeldes bearbeitet und gelten erst dann als verbindlich angenommen.
Hinweis: Im Nenngeld sind sämtliche Rallye-Unterlagen für Fahrer und Beifahrer enthalten. Dazu zählen zwei Roadbücher, ein PVC-Rallyeschild mit Saugnäpfen, zwei Startnummern-Aufkleber, zwei ID-Karten, zwei Bordkarten, eine HUTH-Umhängetasche sowie zwei hochwertige Textilstücke. Darüber hinaus umfasst das Nenngeld die Verpflegung während der Veranstaltung: ein Mittagessen, zweimal Kaffee und Kuchen sowie zweimal Abendverpflegung für Freitag und Samstag. Getränke sind nicht im Nenngeld enthalten und müssen von den Teilnehmern vor Ort separat bezahlt werden.
Eine eventuelle Annullierung der Nennung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. In diesem Fall behält sich der Veranstalter das Recht auf eine teilweise Rückerstattung des Nenngeldes vor.
– bis 01. März 60 % des Nenngeldes,
– bis 15. März 40 % des Nenngeldes,
– bis 01. April 20 % des Nenngeldes.
Nach dem 01. April wird keine Rückerstattung mehr geleistet.
Sollte sich die Lage infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt bis zum Zeitpunkt der Rallye im Mai verschärfen, behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, zu unterbrechen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
In diesen Fällen besteht nach dem 1. April kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verrechnung der bereits entrichteten Teilnahmegebühr. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen, da zu diesem Zeitpunkt bereits ein wesentlicher Teil der Veranstaltungsvorbereitungen abgeschlossen und entsprechende Kosten angefallen sind.
4. Ablauf der Oldtimer-Rallye
4.1 Dokumente, Fahrzeug- und Technische Abnahme
Jedes teilnehmende Team muss sich innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Zeit (08.05.2026 ab 08:30 Uhr bzw. dem ihm zugewiesenen Zeitfenster) im Organisationsbüro einfinden und folgende Dokumente vorlegen:
- gültiger Führerschein des Fahrers/ der Fahrerin,
- Fahrzeugpapiere gemäß den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes für das
genannte Fahrzeug sowie - den aktuellen Versicherungsnachweis (07 Nr. und Kurzzeitkennzeichen).
Zur Kennzeichnung des Fahrzeugs werden je zwei Startnummern und ein Rallyeschild ausgegeben.
Diese sind vor der Technischen Abnahme gut sichtbar anzubringen. Bei der Technischen Abnahme werden Marke/Modell, die ordnungsgemäße Anbringung der Startnummern und des Rallyeschildes an das Fahrzeug sowie die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Licht, Reifen etc.) geprüft. Die Freigabe erfolgt durch eine Plakette. Veränderungen nach der Technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, führen zur Disqualifikation.
4.2 Werbung am Fahrzeug
Werbung am Fahrzeug ist erlaubt, sofern sie nicht anstößig ist und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters richtet. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Veranstaltung über die Zulässigkeit. Eine vorherige telefonische Absprache oder per E-Mail mit der Organisationsleitung ist möglich:
4.3 Anbringung der Rallyeschilder und Startnummern
Für die Kennzeichnung der Teilnehmerfahrzeuge werden ein Rallyeschild, welches vorne und 2 Startnummern, die links und rechts sichtbar am Fahrzeug anzubringen sind, ausgegeben. Die Anbringung hat vor der Technischen Abnahme zu erfolgen! Das Logo der Veranstaltung sowie die der Sponsoren und Partner müssen stets sichtbar sein.
Hinweis zur Anbringung der Rallye-Aufkleber und des Rallye-Schildes:
Zur optimalen Anbringung der Rallye-Aufkleber auf den Seiten des Fahrzeugs empfehlen wir, Reinigungsmittel sowie ein Rakel oder ähnliches Werkzeug zur Glättung der Aufkleber mitzubringen. Nach der Veranstaltung empfehlen wir, die Aufkleber wieder zu entfernen.
Obwohl wir hochwertige Folien und Klebstoffe verwenden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch Anbringung oder Entfernung der Aufkleber entstehen.
Für das PVC-Rallye-Schild empfehlen wir, lange Kabelbinder mitzuführen. Dabei ist stets darauf zu achten, dass das Schild keinen direkten Kontakt zum Lack hat. Gegebenenfalls sollten Abstandshalter, z. B. selbstklebende Filzgleiter, verwendet werden, um Kratzer oder Beschädigungen zu vermeiden.
4.4 Fahrzeug- und Teamwechsel
Ein Wechsel des genannten Fahrzeugs ist nur dann erlaubt, wenn der Veranstalter dieser Änderung zugestimmt hat. Ggf. erhält das Team eine andere Startnummer als ursprünglich vorgesehen. Bei einem Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung wird das Team nur in die Tageswertung und nicht in die Gesamt- und Klassenwertung aufgenommen. Fahrer- oder Beifahrerwechsel ist möglich. Dieses ist dem Organisationsbüro schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird das zuerst genannte Team in allen Ergebnislisten geführt.
4.5 Roadbook
Die vom Organisationsbüro ausgehändigten Roadbooks enthalten alle Details zur Streckenführung sowie die Fahrzeiten und Wertungsprüfungen. Die Strecke wird im Roadbook mit sog. Chinesenzeichen und Kartenskizzen dargestellt.
4.6 Zeitmessgeräte und zulässige Hilfsmittel
Die Funkuhren des Veranstalters sind verbindlich und maßgeblich; deren angezeigte Uhrzeit gilt als alleinige Referenz für alle zeit- und wertungsrelevanten Vorgänge.
Zur Zeitmessung genügt das Mitführen von zwei Uhren, mechanisch oder digital. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Funktion oder Genauigkeit mitgeführter Uhren.
Der Einsatz technischer Hilfsmittel wie Kameras, Sensorsysteme, GPS-Logger, Durchfahrtssensoren oder vergleichbarer Geräte durch Teilnehmer kann zu Diskrepanzen führen und in der Wertung zu einer Benachteiligung oder zum Ausschluss vom Ergebnis führen.
4.7 Bordkarten
Jedes Team erhält neben den Roadbooks eine Bordkarte (am Start), auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen (ZKs) und die Stempel für die Durchfahrtskontrollen (DK) eingetragen werden. Die Bordkarte muss an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden (nicht verlieren, sonst gibt es glatt 1000 Strafpunkte!).
4.8 Kontrollen
4.8.1 Durchfahrtskontrollen (DK)
An einer DK wird die Durchfahrt per Stempel ohne Zeiteintrag bestätigt

4.8.2 Zeitkontrollen (ZK)
Die Fahrzeiten für die Streckenabschnitte sind aus der Bordkarte ersichtlich.
Für ein zu frühes oder zu spätes Eintreffen an einer ZK gibt es pro Minute Strafpunkte. Vorzeitige Ankunft am Ziel der Rund um Berlin-Classic ist erlaubt, wenn es explizit auf der Boardkarte steht!

4.9 Wertungsprüfungen (WP) / Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP)
Siehe hierzu auch unter 10. Anhang „Rallye-Symbole“ und die Orientierungsskizzen im Roadbook.
4.9.1 Sollzeiten
Die Wertungsprüfungen werden in einer im Roadbook vorgegebene Sollzeit gefahren. Achtung: Der Veranstalter behält sich vor, für einige WPs erst am Start die geltende WP-Zeit durch die Zeitnehmer bekanntzugeben. Die Zeitmessung erfolgt mit Start Uhr. Bewertungsmaßstab jeder WP ist die 1/100 sec. Die WPs öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs.
4.9.2 Lage der WPs
Die WPs werden durch ein gelbes „WP“ -Schild angekündigt. Hier müssen Sie anhalten und auf die Startfreigabe durch den Streckenposten warten. Der Start der WP erfolgt an einem roten Startschild. Das Ziel einer WP ist durch ein rotes Zielflaggen-Symbol markiert.
4.9.3 Kurz-WP (optional)
Anhalten zwischen dem gelben WP-Schild und rotem Zielflaggen-Symbol bei Kurz-WPs ist nicht erlaubt und wird mit Strafpunkten geahndet.

4.9.4 Geheime WPs (optional)
Es kann am Freitag und Samstag jeweils eine geheime WP eingebaut sein (vor, in oder nach bekannten Wertungsprüfungen). Sie ist stets 75 m lang und ist mit einer Sollzeit von 10 sec. zu absolvieren. Die Start- und Ziellinien werden durch grüne Schilder gekennzeichnet.

4.9.5 WP-Lang (optional)
Das Ziel einer Lang-WP (mehr als 500 m) wird mit einem gelben Zielflaggen-Symbol angekündigt. Vor diesem gelben Schild kann die „Vorzeit“ abgewartet werden. Achtung: bitte genügend Raum für vorweg überholte Fahrzeuge lassen, die ggf. vor Ihnen in den Zielbereich einfahren möchten. Das Anhalten zwischen dem gelben und dem roten Zielflaggen-Symbol ist nichterlaubt.
5. Wertung
5.1 Wertungsverlust
- Ziel oder Etappenziel nicht angefahren: Wertungsverlust
- Unsportliches Verhalten*: Wertungsverlust
(*nur wenn von d. Rallye-Leitung festgestellt.)
5.1.2 Der „RUND UM BERLIN-CLASSIC – Punktekatalog“
Gewertet wird nach einem Punktesystem – je weniger Punkte desto besser.
*Zusätzlich zu den Zeit-Punkten
WP-Koeffizient für Vorkriegsfahrzeuge (bis Baujahr 1949)
Zur Verbesserung der Chancengleichheit erhalten Teams mit einem Vorkriegsfahrzeug einen Koeffizienten von 0,90, der auf die in den Wertungsprüfungen erzielten Strafpunkte angewendet wird.
Von der Anwendung des Koeffizienten unberührt bleiben:
- die maximal zulässigen Strafpunkte je Sollzeit
- Strafpunkte für das Nicht-Anfahren oder Nicht-Erfüllen einer Wertungsprüfung (WP)
- Strafpunkte für das Anhalten im Kontrollbereich oder für das Umwerfen bzw. Verschieben einer Pylone.
Klassenregelung für Fahrzeuge der Klasse 5 (Youngtimer)
Fahrzeuge der Klasse 5 (Youngtimer) sind vom Gesamtsieg ausgeschlossen und nehmen ausschließlich an der Klassenwertung teil.
5.1.3 Sonderaufgaben
Geschicklichkeitsspiel:
Fragespiel:
5.2 Behinderungen innerhalb einer Wertungsprüfung
Wird ein Team innerhalb einer Wertungsprüfung nachweislich durch andere Teilnehmer oder durch unvorhergesehene Ereignisse behindert, kann in solchen Fällen für die betreffende WP ein Durchschnittswert angesetzt werden. Dieser Wert wird auf Basis der Abweichungen des betroffenen Teams in den übrigen WPs des jeweiligen Tages berechnet.
Die Behinderung ist schriftlich mit aussagefähiger Begründung beim Veranstaltungsbüro (ORGA-Büro) einzureichen. Hierfür ist ausschließlich das im Roadbook bereitgestellte Formular zu verwenden.
Die Einreichung muss am Tag der Behinderung bis spätestens 2 Stunden nach Zielankunft erfolgen. Einsprüche per E-Mail, Nachrichten wie Messenger (z. B. WhatsApp) oder auf anderem Wege werden nicht berücksichtigt und können nicht bearbeitet werden.
5.3 Streichresultate
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird das Ergebnis der Zeitmessung mit der höchsten Punktzahl nicht in die Wertung mit einbezogen.
5.3.1 Ex aequo
Bei Punktgleichheit in der Gesamtwertung und den Wertungsprüfungen entscheidet das Baujahr des Fahrzeugs über die Platzierung, wobei dem Team mit dem älteren Fahrzeug der Rang vor dem Team mit dem jüngeren Fahrzeug zugesprochen wird.
5.4 Fahrzeug- und Teamwechsel
Ein Wechsel des genannten Fahrzeugs oder des Teams ist nur erlaubt, wenn der Veranstalter
dieser Änderung zustimmt. Ggf. erhält das Team eine andere Startnummer als
ursprünglich vorgesehen.
Bei einem Fahrzeugwechsel unmittelbar vor bzw. während der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro fällig. Das Team wird nur in die Tageswertung und nicht in die Gesamt- und Klassenwertung aufgenommen. Ein Fahrer- oder Beifahrerwechsel ist möglich.
6. Aushang der Ergebnisse / Einspruchsfrist
Die offiziellen Ergebnisse der Veranstaltung werden an den vom Veranstalter bekannt gegebenen Aushangorten sowie digital online unter www.rundumberlin-classic.de veröffentlicht.
Einsprüche gegen die Ergebnisse des ersten Fahrtages können schriftlich beim Fahrt- und Rallyeleiter, beim Teilnehmer-Verbindungsmann oder im Organisationsbüro geltend gemacht werden. Hierfür ist ausschließlich das im Roadbook bereitgestellte Klärungsformular zu verwenden. Einsprüche müssen jeweils bis zum Start des Teilnehmers am folgenden Tag eingereicht werden.
Einsprüche gegen die Ergebnisse des zweiten und ggf. dritten Tages sowie gegen das Gesamtergebnis sind innerhalb von 30 Minuten nach Aushang oder nach digitaler Veröffentlichung der Ergebnisliste möglich. Maßgeblich ist die auf der jeweiligen Ergebnisliste vermerkte Uhrzeit.
Für die Bearbeitung eines Einspruchs wird eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben. Wird der Einspruch als berechtigt anerkannt, wird die Gebühr zurückerstattet; andernfalls verfällt sie zugunsten des Veranstalters. Zur Klärung von Fragen steht das entsprechende Formular im Roadbook zur Verfügung.
Nach Ablauf der jeweiligen Einspruchsfristen gelten die Ergebnisse als endgültig und verbindlich.
7. Medienberichterstattung
Mit Abgabe der Nennung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter sämtliche mit der Veranstaltung verbundenen Vorgänge, Starterlisten sowie Bild-, Ton- und Filmmaterial veröffentlichen und für werbliche, redaktionelle oder organisatorische Zwecke nutzen darf. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen berichtenden Medien beziehungsweise beteiligten Dritten sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Berichterstattung Dritter in Wort, Bild oder Ton.
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung (gedruckt, digital, online, Social Media, Fernsehen, Radio etc.).
8. Siegerehrung
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung findet die Siegerehrung statt. Es werden Pokale für folgende Kategorien vergeben:
| Gesamtklassement: | 1.-3. Platz |
| Baujahr-Klassen 1-5: | 1.-3. Platz |
| Bestes Damenteam: | 1. Platz |
| Bestes Juniorenteam: | 1. Platz |
Der Veranstalter behält sich eine weitere Aufteilung nach Baujahr-Klassen sowie die Vergabe von Sonderpreisen vor.
9. Fahrdisziplin
Die StVO und StVZO sind unbedingt einzuhalten. Eine Warnweste ist während der Veranstaltung mitzuführen. Warnwesten können beim Veranstalter zum Selbstkostenpreis erworben werden. Jeder Verstoß gegen die genannten Verordnungen sowie eine evtl. Verwicklung in einen Verkehrsunfall führen zum Wertungsausschluss.
10. Versicherung
Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ab. Für alle Teilnehmer ist jedoch der Nachweis für das Bestehen einer eigenen Kraftfahrzeug-Haftpflicht Versicherung erforderlich.
11. Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber den Teilnehmern, einschließlich Eigentümern, Anmeldern, Fahrern, Beifahrern und Mitfahrern, für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Mit Abgabe der Nennung verzichten die Teilnehmer für sich und ihre Angehörigen auf jegliches Recht des Rückgriffs oder der Inanspruchnahme gegenüber dem Veranstalter, dessen Beauftragten, Sportwarten, Helfern, Behörden sowie allen weiteren an der Organisation der Veranstaltung beteiligten Personen in Bezug auf sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden.
Dieser Haftungsausschluss umfasst ausdrücklich auch Schäden, die durch das Anbringen oder Entfernen von Startnummern, Rallyeschildern oder vergleichbaren Kennzeichnungen am Fahrzeug entstehen.
Bei einem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen zwingenden Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes oder auf sonstige Schadensersatzansprüche.
Der Haftungsausschluss wird zusätzlich bei der Akkreditierung von Fahrer und Beifahrer schriftlich bestätigt und unterschrieben.
Stand & Inkrafttretung 28.10.2025
Der Präsident & Rallyeleiter
des GM-AC im AvD e.V.
Dipl.-Ing. Hartmut Groehl