Rechtliches

Reglement & Ausschreibung

20.AvD Rund um Berlin-Classic
vom 09.-10.Mai 2025

Das Reglement der Oldtimer Rallye ist das Herzstück unserer Veranstaltung und stellt sicher, dass alle Teilnehmer gleichberechtigt und fair um den Sieg kämpfen können. Von der Fahrzeugzulassung über die Sicherheitsvorschriften bis hin zu den speziellen Wertungsprüfungen bieten wir klare Richtlinien, die den reibungslosen Ablauf der Rallye garantieren.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, diese Vorgaben einzuhalten und damit zur positiven Atmosphäre der Rallye beizutragen.

1. Veranstalter

Veranstalter: Großherzoglicher Mecklenburgischer Automobil-Club im AvD e.V.
Wodenhoferstr. 2A, 19073 Zülow i.M.
Telefon: +49 (0) 3869 / 78 09 839
E-Mail: | www.gm-ac.de
Fahrt- und Rallyeleiter: Dipl. Ing. Hartmut Groehl
stellv. Rallyeleiter: Hannes Hoppe
Organisationsleitung: Ron Tessmann | Sariena Riske
Janine Braun | Sebastian Groehl
Zeitnahme: HP-SPORT & Team Bayerwald – Rudolf Neulinger
Auswertung: Philipp Pongratz | HP-SPORT
Fahrer- Obmann: Jan Kabitzsch (0 – Wagen)
Organisationsbüro: Sariena Riske | Janine Braun | Nicole Lieber | Antje Schulz
Technische Abnahme: AvD Pannenservice Naujock | Frank Kahlert

1.1 Beschreibung der Veranstaltung

Die RUND UM BERLIN-CLASSIC ist eine Gleichmäßigkeits- und Zuverlässigkeitsfahrt für historische Automobile. Auf der gesamten Strecke gelten die Bestimmungen der deutschen Straßenverkehrsordnung sowie der Straßenverkehrszulassung (StVO) und die Auflagen der genehmigenden Behörden. Auf die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits sowie die Empfehlung, auch am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren, wird ausdrücklich hingewiesen. Der aktuelle Zeitplan der Veranstaltung wird auf der Webseite www.rundumberlin-classic.de unter Teilnehmer – Strecke Zeitplan und mit der Vergabe der Startnummer sowie der Anmeldezeit mitgeteilt.

Die voraussichtliche Gesamtlänge der Strecke beträgt rund ca. 420 Kilometer, verteilt auf zwei Tage. Dabei besteht die Strecke aus 80 % Asphalt und 20 % Kopfsteinpflaster.

Offizielle Mitteilungen des Veranstalters und Änderungen einzelner Punkte dieses Reglements werden während der Veranstaltung als Bulletin im Organisationsbüro bzw. am Etappenstart ausgehängt / ausgegeben.

2. Teilnahmeberechtigung / Klasseneinteilung

Zur Teilnahme zugelassen sind ausgeschriebene historische Kraftfahrzeuge bis Baujahr 2004 bzw. Youngtimer / Sonderfahrzeuge nach Rücksprache und Freigabe durch den Veranstalter max. 10 % vom Teilnehmerfeld. Die Anzahl der Fahrzeuge ist auf maximal 75 Fahrzeuge begrenzt. Die Fahrzeuge müssen, entsprechend ihres Herkunftslandes, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder mit einem Tageskennzeichen fahren dürfen. Zugelassen sind auch Fahrzeuge mit einem roten „07er“ – Oldtimerkennzeichen bzw. vergleichbare Kennzeichen im Ausland. Die Fahrer der jeweiligen Fahrzeuge müssen eine dem Fahrzeug entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und diese bei der Dokumentenprüfung nachweisen. Entsprechend der Sitzplätze können Fahrzeuge mit mehreren Personen besetzt sein, diese müssen den Veranstalter mit der Nennung benannt werden.

Das Starterfeld wird in 5 Klassen eingeteilt:

Personenkraftwagen (3 und 4 Räder)
Klasse 1           bis einschließlich Baujahr 1900 – 1949
Klasse 2           bis einschließlich Baujahr 1950 – 1965
Klasse 3           bis einschließlich Baujahr 1966 – 1979
Klasse 4           bis einschließlich Baujahr 1980 – 1994  30 Jahre Oldtimergrenze
Klasse 5           bis einschließlich Baujahr 1994 – 2004  Youngtimer* / Sonderfahrzeuge

Die Teilnahme von historischen Motorrädern und Gespannen ist möglich und auch erwünscht. Wir bitten um gesonderte Kontaktaufnahme. Der Veranstalter behält sich eine Änderung der Klasseneinteilung vor.

* Der Veranstalter lässt nur 10 % des Gesamtfeldes in dieser Klasse zu. Entscheidend sind dabei die Reihenfolge der Anmeldung sowie die Auswahl des Fahrzeugs.

Der Veranstalter behält sich ggf. eine finale Einteilung der Klassen (z.B. Zusammenlegen von Klassen) vor.

2.3 Zugelassene Teilnehmer-Teams

Ein Team besteht aus einem 1. Fahrer und einem 2. Beifahrer gemäß der Anmeldung. Ein Wechsel zwischen beiden während der Fahrt ist erlaubt. Der Fahrzeugführer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Die Überprüfung des Führerscheins erfolgt bei der Dokumentenabnahme.

2.4 Startreihenfolge

Der Veranstalter teilt den Teams eine Startnummer zu. Die Startnummernvergabe erfolgt nach Baujahr (Klasse 1 bis 5).
Der Veranstalter behält sich vor, besonders leistungsschwache Fahrzeuge in einem extra Zeitfenster (z.B.: fünf Minuten vor dem offiziellen Start) einzureihen und zu starten.

3. Nennung / Nenngeld / Stornierung

Die Nennungen zur RUND UM BERLIN-CLASSIC müssen unter Benutzung des offiziellen Nennformulars bis zum 15.03.2025 erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels, das Eingangsdatum beim Faxgerät bzw. Eingang der E-Mail beim Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich vor, die Nennung zu prüfen und Bewerber abzulehnen. Gründe hierfür muss der Veranstalter nicht nennen. Die Ablehnung muss innerhalb von 2 Wochen ab Eingang der Nennung erfolgen.

Mit der Nennung erkennt das Team das Reglement, die Teilnahme- und Haftungsbestimmungen der Veranstaltung sowie alle noch festzulegenden Durchführungsbestimmungen an.

Die Nennung erfolgt digital über unsere Webseite www.rundumberlin-classic.de  an die folgende Adresse:

Großherzoglich Mecklenburgischer Automobil-Club im AvD e.V
c/o Firma Hoppe & Waskewitz oHG
Bei der Petribleiche 2a
18055 Rostock
Telefax: +49 (0) 381 / 49 26 799
E-Mail:

Das Nenngeld beträgt 799,00 Euro inkl. 19 % MwSt. pro Fahrzeug (inklusive Fahrer und Beifahrer). Für jeden weiteren Mitfahrer werden 349,00 Euro zusätzlich berechnet. Kinder bis 16 Jahre zahlen 179,00 Euro, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind kostenfrei.

Nach dem Nennungsschluss am 15.03.2025 erhöht sich das Nenngeld um 80,00 Euro.

Das Nenngeld ist innerhalb von 14 Tagen nach der Nennung per Scheck oder Überweisung zu entrichten. Die Nennung ist kostenpflichtig und bindend.

Für Überweisungen, die bis zum 01.02.2025 auf unserem Konto eingehen, wird ein Frühbucherrabatt von 10 % auf das Nenngeld gewährt. Mitglieder des GM-AC erhalten Rabatt.

Überweisungen bitte auf folgendes Konto:
Mecklenburgischer Automobilklub
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN:DE58 1405 2000 1660 0695 36
BIC: NOLADE21LWL
Verwendungszweck: 20.RuB-Classic Nennung

Nennungen werden nur bearbeitet, wenn das Nenngeld entrichtet wurde!

Jeder Anmelder erhält nach erfolgreicher Anmeldung eine elektronische Nennungsbestätigung mit den Kontodaten, Kontaktdaten und den Ansprechpartnern.

Hinweis: Im Nenngeld sind die Rallye-Unterlagen für Fahrer und Beifahrer enthalten: 2 Roadbücher, 1 Rallyeschild mit Saugnäpfen, 2 Startnummern-Aufkleber, 2 ID-Karten, 2 Bordkarten, eine HUTH-Umhängetasche sowie 2 hochwertige Textilstücke – 2025 in Form einer Jubiläumsweste. Zusätzlich sind 1 Mittagessen, 2x Kaffee & Kuchen und 2x Abendverpflegung für Freitag und Samstag (exklusive Getränke) inbegriffen.

Eine eventuelle Annullierung der Nennung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. In diesem Fall behält sich der Veranstalter das Recht auf eine teilweise Rückerstattung des Nenngeldes vor.

– bis 20.März                65 % des Nenngeldes,
– bis 01.April                 45 % des Nenngeldes,
– bis 15.April                 25 % des Nenngeldes.

Nach dem 15. April wird keine Rückerstattung mehr geleistet.

Falls sich die Lage durch unvorhersehbare Ereignisse oder außergewöhnliche Umstände bis zur Rallye im Mai verschärfen sollte, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Ab dem 15.April ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr nicht mehr möglich.

4.1 Dokumente, Fahrzeug- und Technische Abnahme

Jedes teilnehmende Team muss sich innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Zeit (10.05.2025 ab 08:30 Uhr bzw. dem ihm zugewiesenen Zeitfenster) im Organisationsbüro einfinden und folgende Dokumente vorlegen:

  • gültiger Führerschein des Fahrers/ der Fahrerin,
  • Fahrzeugpapiere gemäß den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes für das
    genannte Fahrzeug sowie
  • den aktuellen Versicherungsnachweis (07 Nr. und Kurzzeitkennzeichen).

Zur Kennzeichnung des Fahrzeugs werden je zwei Startnummern und ein Rallyeschild ausgegeben.

Diese sind vor der Technischen Abnahme gut sichtbar anzubringen. Bei der Technischen Abnahme werden Marke/Modell, die ordnungsgemäße Anbringung der Startnummern und des Rallyeschildes an das Fahrzeug sowie die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Licht, Reifen etc.) geprüft. Die Freigabe erfolgt durch eine Plakette. Veränderungen nach der Technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, führen zur Disqualifikation.

4.2 Werbung am Fahrzeug

Werbung am Fahrzeug ist erlaubt, sofern sie nicht anstößig ist und/oder sich gegen die Interessen der Veranstaltung und/oder des Veranstalters richtet. Im Zweifel entscheidet der Veranstalter nach Absprache mit dem Team vor Beginn der Veranstaltung über die Zulässigkeit. Eine vorherige telefonische Absprache oder per E-Mail mit der Organisationsleitung ist möglich:

4.3 Anbringung der Rallyeschilder und Startnummern

Für die Kennzeichnung der Teilnehmerfahrzeuge werden ein Rallyeschild, welches vorne und 2 Startnummern, die links und rechts sichtbar am Fahrzeug anzubringen sind, ausgegeben. Die Anbringung hat vor der Technischen Abnahme zu erfolgen! Das Logo der Veranstaltung sowie die der Sponsoren und Partner müssen stets sichtbar sein.

4.4 Fahrzeug- und Teamwechsel

Ein Wechsel des genannten Fahrzeugs ist nur dann erlaubt, wenn der Veranstalter dieser Änderung zugestimmt hat. Ggf. erhält das Team eine andere Startnummer als ursprünglich vorgesehen. Bei einem Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung wird das Team nur in die Tageswertung und nicht in die Gesamt- und Klassenwertung aufgenommen. Fahrer- oder Beifahrerwechsel ist möglich. Dieses ist dem Organisationsbüro schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird das zuerst genannte Team in allen Ergebnislisten geführt.

4.5 Roadbook

Die vom Organisationsbüro ausgehändigten Roadbooks enthalten alle Details zur Streckenführung sowie die Fahrzeiten und Wertungsprüfungen. Die Strecke wird im Roadbook mit sog. Chinesenzeichen und Kartenskizzen dargestellt.

4.6 Zeitmessgeräte

Bei der RUND UM BERLIN-CLASSIC ist kein aufwendiges Equipment notwendig. Es genügen zwei Uhren, mechanisch oder auch digital.

4.7 Bordkarten

Jedes Team erhält neben den Roadbooks eine Bordkarte (am Start), auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen (ZKs) und die Stempel für die Durchfahrtskontrollen (DK) eingetragen werden. Die Bordkarte muss an den Kontrollstellen persönlich vorgelegt werden (nicht verlieren, sonst gibt es glatt 1000 Strafpunkte!).

4.8 Kontrollen

4.8.1 Durchfahrtskontrollen (DK)

An einer DK wird die Durchfahrt per Stempel ohne Zeiteintrag bestätigt

Durchfahrtskontrolle

4.8.2 Zeitkontrollen (ZK)

Die Fahrzeiten für die Streckenabschnitte sind aus der Bordkarte ersichtlich.
Für ein zu frühes oder zu spätes Eintreffen an einer ZK gibt es pro Minute Strafpunkte. Vorzeitige Ankunft am Ziel der Rund um Berlin-Classic ist erlaubt!

Zeitkontrolle

4.9 Wertungsprüfungen (WP) / Gleichmäßigkeitsprüfung (GLP)

Siehe hierzu auch unter 10. Anhang „Rallye-Symbole“ und die Orientierungsskizzen im Roadbook.

4.9.1 Sollzeiten

Die Wertungsprüfungen werden in einer im Roadbook vorgegebene Sollzeit gefahren. Achtung: Der Veranstalter behält sich vor, für einige WPs erst am Start die geltende WP-Zeit durch die Zeitnehmer bekanntzugeben. Die Zeitmessung erfolgt mit Start Uhr. Bewertungsmaßstab jeder WP ist die 1/100 sec. Die WPs öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs.

4.9.2 Lage der WPs

Die WPs werden durch ein gelbes „WP“ -Schild angekündigt. Hier müssen Sie anhalten und auf die Startfreigabe durch den Streckenposten warten. Der Start der WP erfolgt an einem roten Startschild. Das Ziel einer WP ist durch ein rotes Zielflaggen-Symbol markiert.

4.9.3 Kurz-WP (optional)

Anhalten zwischen dem gelben WP-Schild und rotem Zielflaggen-Symbol bei Kurz-WPs ist nicht erlaubt und wird mit Strafpunkten geahndet.

Wertungsprüfung

4.9.4 Geheime WPs (optional)

Es kann am Freitag und Samstag jeweils eine geheime WP eingebaut sein (vor, in oder nach bekannten Wertungsprüfungen). Sie ist stets 75 m lang und ist mit einer Sollzeit von 10 sec. zu absolvieren. Die Start- und Ziellinien werden durch grüne Schilder gekennzeichnet.

4.9.5 WP-Lang (optional)

Das Ziel einer Lang-WP (mehr als 500 m) wird mit einem gelben Zielflaggen-Symbol angekündigt. Vor diesem gelben Schild kann die „Vorzeit“ abgewartet werden. Achtung: bitte genügend Raum für vorweg überholte Fahrzeuge lassen, die ggf. vor Ihnen in den Zielbereich einfahren möchten. Das Anhalten zwischen dem gelben und dem roten Zielflaggen-Symbol ist nichterlaubt.

5. Wertung

5.1 Wertungsverlust
  • Ziel oder Etappenziel nicht angefahren:  Wertungsverlust
  • Unsportliches Verhalten*:  Wertungsverlust
    (*nur wenn von d. Rallye-Leitung festgestellt.)
5.1.2 Der „RUND UM BERLIN-CLASSIC – Punktekatalog“

Gewertet wird nach einem Punktesystem – je weniger Punkte desto besser.

Zu frühes oder spätes Eintreffen an einer ZK pro min: 50 Punkte
Nicht-Anfahren einer ZK, DK oder Start einer WP 500 Punkte
Nicht-Abfahren der vorgegeben Strecke, laut Roadbook pro Tag 750 Punkte
Abweichung von der Sollzeit bzw. Sollzeiten bei den Wertungsprüfungen pro 1/100 sec 1 Pkt (max. 500 Punkte pro Sollzeit) 1 Punkt
Anhalten innerhalb des Kontrollbereiches vor der Ziellinie bei Lang-WPs 100 Punkte
Anhalten zwischen gelbem WP-Schild und Ziellinie bei Kurz-WPs und Slaloms 100 Punkte*
Umwerfen, Verschieben oder Auslassen eines Pylons in einer WP pro Fall 20 Punkte*
Fehlende Bordkarte 1000 Punkte
Nicht-Teilnahme an einer WP 1000 Punkte
Maximalzeit an einer WP 1000 Punkte

*Zusätzlich zu den Zeit-Punkten

WP-Koeffizient für Vorkriegsfahrzeuge (bis Baujahr 1949)
Um die Chancengleichheit zu verbessern, erhalten Teams mit einem Vorkriegsfahrzeug einen Koeffizienten von 0,90. Dieser wird mit den in den beiden Wertungsprüfungen erreichten Strafpunkten multipliziert.

Fahrzeuge der Klasse 5 – Youngtimer-Klasse können keinen Gesamtsieg einfahren, sondern nur die Klassen-Wertung für sich entscheiden.

5.1.3 Sonderaufgaben

Geschicklichkeitsspiel:

mehr als 70 Prozent nicht erfüllt: 10 Punkte
mehr als 80 Prozent nicht erfüllt: 15 Punkte
mehr als 90 Prozent nicht erfüllt: 20 Punkte
Nicht am Spiel teilgenommen: 50 Punkte

Fragespiel:

mehr als 70 Prozent nicht erfüllt: 10 Punkte
mehr als 80 Prozent nicht erfüllt: 15 Punkte
mehr als 90 Prozent nicht erfüllt: 20 Punkte
Nicht am Spiel teilgenommen: 50 Punkte

 

Stumme Wächter (SW; Ziffern / Buchstaben)
Des weiteren können auf der Roadbook-Strecke „Stumme Wächter“ (Ziffern / Buchstaben) aufgestellt sein, diese müssen unterwegs in die Bordkarte der Reihe nach eingetragen werden. Die „SW“ ergeben ein Lösungswort. Dieses wird je Rallye-Tag mit 100 Punkten bewertet. Jeweils 10 *Zusatzpunkte gibt es je Buchstaben, bis die richtige Reihenfolge der gefundenen „SW“ erstmals unterbrochen wird.

*Beispiel mögliche Zusatzpunkte:

Lösungswort: RALLYE (= 100 Punkte)
Willkürliche Reihenfolge Buchstaben auf der Strecke:
A Y L E L R (sofern so gefunden = 60 Zusatzpunkte)
Sie haben gefunden:
A Y L E _ R (= 40 Zusatzpunkte)

5.2 Behinderungen innerhalb einer Wertungsprüfung

Wird ein Team nachweislich von anderen Teilnehmern oder durch unvorhergesehene Ereignisse innerhalb einer WP behindert, so kann in diesen Fällen ein „Durchschnittswert“ für die betreffende WP angerechnet werden. Dieser Wert wird aus den Abweichungen des betroffenen Teams bei den übrigen WPs des jeweiligen Tages errechnet. Die Behinderung ist schriftlich mit aussagefähiger Begründung im Veranstaltungsbüro oder beim Teilnehmer- Verbindungsmann einzureichen (Formular siehe Roadbook).

5.3 Streichresultate

Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird das Ergebnis der Zeitmessung mit der höchsten Punktzahl nicht in die Wertung mit einbezogen.

5.3.1 Ex aequo

Bei Punktgleichheit in der Gesamtwertung und den Wertungsprüfungen entscheidet das Baujahr des Fahrzeugs über die Platzierung, wobei dem Team mit dem älteren Fahrzeug der Rang vor dem Team mit dem jüngeren Fahrzeug zugesprochen wird.

5.4 Fahrzeug- und Teamwechsel

Ein Wechsel des genannten Fahrzeugs oder des Teams ist nur erlaubt, wenn der Veranstalter
dieser Änderung zustimmt. Ggf. erhält das Team eine andere Startnummer als
ursprünglich vorgesehen.

Bei einem Fahrzeugwechsel unmittelbar vor bzw. während der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 Euro fällig. Das Team wird nur in die Tageswertung und nicht in die Gesamt- und Klassenwertung aufgenommen. Ein Fahrer- oder Beifahrerwechsel ist möglich.

6. Aushang der Ergebnisse / Einspruchsfrist

Die offiziellen Ergebnisse werden an denen vom Veranstalter bekannt gegebenen Plätzen ausgehängt. Einsprüche gegen Ergebnisse des ersten Fahrtages können jeweils bis zum Start des Teilnehmers am folgenden Tag beim Fahrt- und Rallyeleiter, dem Teilnehmer-Verbindungsmann oder im Organisationsbüro schriftlich geltend gemacht werden. Nutzen Sie hierzu das Klärungs-Formular im Roadbook.

Einsprüche gegen das Ergebnis am zweiten und ggf. am dritten Tag und damit auch gegen das Gesamtergebnis können bis 30 Minuten nach Aushang erhoben werden (es gilt die Uhrzeit auf der

jeweiligen Ergebnisliste). Die Einspruchsgebühr hierfür beträgt 100,00 Euro. Ist der Einspruch berechtigt wird die Gebühr zurückerstattet, ansonsten verfällt sie zu Gunsten des Veranstalters. Zur Klärung von Fragen enthält das Roadbook ein entsprechendes Formular. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gelten die Ergebnisse als endgültig!

7. Medienberichterstattung

Mit Abgabe der Nennung erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse, Starterlisten sowie Bild-, Ton- und Filmmaterial veröffentlichen darf. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter und anderen berichtenden Medien oder beteiligten Dritten können nicht geltend gemacht werden. Für eine Berichterstattung in Wort, Bild und Ton seitens Dritter übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

8. Siegerehrung

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung findet die Siegerehrung statt. Es werden Pokale für folgende Kategorien vergeben:

Gesamtklassement:                1.-3. Platz
Baujahr-Klassen 1-5:               1.-3. Platz
Bestes Damenteam:                1. Platz
Bestes Juniorenteam:             1. Platz

Der Veranstalter behält sich eine weitere Aufteilung nach Baujahr-Klassen sowie die Vergabe von Sonderpreisen vor.

9. Fahrdisziplin

Die StVO und StVZO sind unbedingt einzuhalten. Eine Warnweste ist während der Veranstaltung mitzuführen. Warnwesten können beim Veranstalter zum Selbstkostenpreis erworben werden. Jeder Verstoß gegen die genannten Verordnungen sowie eine evtl. Verwicklung in einen Verkehrsunfall führen zum Wertungsausschluss.

10. Versicherung

Der Veranstalter schließt eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ab. Für alle Teilnehmer ist jedoch der Nachweis für das Bestehen einer eigenen Kraftfahrzeug-Haftpflicht Versicherung erforderlich.

11. Haftung

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihren Fahrzeugen verursachten oder angerichteten Schäden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber den Teilnehmern (einschließlich Eigentümern, Bewerbern, Fahrern, Beifahrern und Mitfahrern) für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für sich und ihre Angehörigen auf jegliches Recht auf Rückgriff gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Behörden und alle anderen Personen, die in die Organisation der Veranstaltung involviert sind, bezüglich aller Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erlitten werden.

Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden, die durch das Anbringen der Startnummern oder Rallyeschilder entstehen. Bei einem Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen zwingenden Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes oder auf sonstige Schadensersatzansprüche.

 

Stand & Inkrafttretung 15.03.2025

Der Präsident & Rallyeleiter
des GM-AC im AvD e.V.
Dipl.-Ing. Hartmut Groehl